Drei entscheidende Punkte, damit die Versicherung bei Unwetter-Schäden zahlt
Klimawandel oder nicht: Naturkatastrophen und extreme Wetterphänomene nehmen in Österreich zu. Hagel, Sturm und Starkregen haben im Juni Teile unseres Landes verwüstet. Es ist mittlerweile schwer von der Hand zu weisen, dass die globale Erwärmung auch in Österreich ihre Spuren hinterlässt und einerseits Stürme, Starkregen, Murenabgänge, Schneechaos und andererseits Hitze- und Dürreperioden zu einem fixen Bestandteil unserer Jahreszeiten werden.
Unwetter sorgen in kürzester Zeit für Schäden in Millionenhöhe. Trifft es einen selbst, lässt sich so ein Schaden richtig versichert viel leichter ertragen. Wir haben drei wichtige Punkte zusammengefasst, damit die Versicherung dann auch zahlt.
1#) Die richtige Versicherung
Grundsätzlich sind Unwetterschäden an Wohnung oder Haus durch die Eigenheimversicherung bzw. die Haushaltsversicherung gedeckt. In vielen Verträgen sind Schäden durch Sturm, Hagel, Schneedruck, Felssturz, Erdrutsch, etc. bereits in der Basisabsicherung enthalten.
Bei Hochwasser, Überschwemmungen, Vermurungen (…) können je nach Versicherungsvertrag und – bedingungen unterschiedliche Höchstgrenzen vereinbart sein.
Eine Frage der Definition
Kennen Sie den Unterschied zwischen einer Hangrutschung und einer Mure? Bei beiden werden Erdmassen bewegt – der feine Unterschied im Wasseranteil kann aber im Ernstfall darüber entscheiden, ob Ihr Haus ausreichend gegen diese Naturgefahr abgesichert ist oder nicht.
Außenanlagen
Oft extra in eine Polizze eingeschlossen werden müssen Hochbeete, Swimmingpools, Whirlpools,
Teiche, Gartenhütten. Auch Gartenzaun und Sichtschutz sind manchmal nicht automatisch mitversichert. Unterschiedliche Bedingungen kann es auch für Balkon und Terrasse geben, so kann ein Griller am Balkon versichert sein, steht der Griller auf der Terrasse eventuell nicht.
Ausreichende Versicherungssumme
Die richtige Versicherungssumme hängt von der Größe von Haus oder Wohnung ab sowie von der Ausstattung. Eine zu niedrig festgelegte Versicherungssumme (Unterversicherung) hat im Schadensfall erhebliche Nachteile: die Versicherungsleistung wird im Schadensfall dann nur anteilig bezahlt. Andererseits bringt eine zu hoch festgelegte Versicherungssumme auch keinen Vorteil, da nicht mehr als der tatsächliche Wert der beschädigten Gegenstände ersetzt wird.
FAZIT
Eigenheim- und Haushaltsversicherung sind komplexe Produkte mit vielen Bausteinen und Details, bei denen es unzählige Punkte zu beachten gibt. Der Vorteil an diesem flexiblen Angebot ist, dass es an Ihre Bedürfnisse angepasst werden kann. Wir überprüfen gerne gemeinsam mit Ihnen Ihre bestehende Polizze und ermitteln eine treffsichere Absicherung gegen Unwetterschäden.
2#) Schadenminderungspflicht Als Versicherungsnehmer haben Sie eine sogenannte „Schadenminderungspficht“. Dies bedeutet, dass Sie verpflichtet sind, im Vorfeld Maßnahmen zu treffen, um Schäden zu verhindern bzw. die Auswirkungen eines Schadens möglichst gering zu halten. Kündigt sich ein Unwetter an, gibt es einige To-dos, die Sie als Versicherungsnehmer erledigen müssen:
• frei bewegliche Gegenstände (Gartenmöbel, Mülltonnen, Wäsche, Gartenwerkzeug, etc.)
• sichern oder in Sicherheit bringen
• Fenster und Türen schließen (nicht kippen)
• Markisen einfahren
Folgende Sicherheitsmaßnahmen können helfen, (größere) Schäden zu verhindern:
• Rollläden schließen
• Dach regelmäßig auf lose Ziegel kontrollieren
• Regelmäßiges Zurückschneiden und Kontrollieren von Bäumen
• Bei heftigen Gewittern elektronische Geräte wie Fernseher, PC, Router, etc. vom Stromnetz
trennen
• Schützende Räumlichkeiten nicht verlassen
Apropos Gewitter: Überprüfen Sie Ihre Haushaltsversicherung auch dahingehend, ob indirekter Blitzschlag mitversichert ist, bzw. generell Überspannungsschäden inkludiert sind.
3#) Richtige Schadenmeldung
Damit die Versicherung einen Schaden auch entsprechend deckt, ist eine korrekte Schadenmeldung wichtig. Achten Sie dabei auf folgende Punkte:
• Schaden bestmöglich dokumentieren:
✗ notieren Sie Datum und Uhrzeit
✗ machen Sie Fotos
✗ ersuchen Sie eventuelle Zeugen um Namen und Adressen
• Die Schadenstelle nicht verändern – nur insoweit, dass ein größerer Schaden oder Folgeschäden vermieden werden
• Beschädigte Gegenstände auflisten und aufbewahren
• Aufräumarbeiten erst nach Freigabe der Versicherung beginnen
• Schaden so schnell wie möglich bei uns melden
Tipp
Unterschätzen Sie das Risiko nicht, das ein Unwetter mit sich bringen kann. Nutzen Sie die Möglichkeit der Unwetterwarnung auf Ihr Handy und reagieren Sie dementsprechend, indem Sie die notwendigen Schutzmaßnahmen ergreifen.
Weiterführende Links:
→ Aktuelle Unwetterwarnungen
→ Ratgeber Wetterbedingte Naturgefahren des NÖ Zivilschutzverband:
Gerne berät Sie Kurt Beltermann zum Thema Versicherungen
Dunkelheit zieht Diebe an – Tipps zum Einbruchsschutz
Jetzt, wenn die Tage kürzer sind, werden Einbrecher wieder aktiver. Im Schutz der Dämmerung oder Dunkelheit verschaffen sie sich Zutritt zu Häusern und Wohnungen. Hier einige Tipps, wie man sich vor ungebetenen Gästen schützen kann.

Durch die verfrühte Dämmerung startet die Einbruchsaison jetzt bis Ende März. Die Täter schlagen besonders gerne zwischen 16 und 21 Uhr zu. Wegen der frühen Dunkelheit wird in Wohnungen und Häusern oftmals bereits ab 16 Uhr das Licht eingeschaltet. Verbrecher erkennen dann, ob jemand zu Hause ist oder nicht. Auch werden Diebe bei Dunkelheit schlechter von Passanten oder Nachbarn entdeckt. Aber jeder kann etwas tun, um die Einbruchsgefahr zu verringern.
Gefahrenquelle Nr. 1: Terrassentüren und Fenster
Ca. 50% der Einbrecher gelangt über ein Fenster in das Haus/die Wohnung, ca. 25 % über die Terrassen- bzw. Balkontür und ca. 10 % über ein Kellerfenster. Nur ca. 35 % verschaffen sich über die Eingangstüre Zutritt zum Ein- oder Mehrfamilienhaus, weil Haustüren sind meist so positioniert, dass sie von Nachbarn und Passanten gut einsichtig sind. Terrassen aber sind so ausgerichtet, dass die von der Straße aus nicht zu erkennen sind. Auch Hecken, Sträucher und Bäume bieten gute Versteckmöglichkeiten, so dass Dieben mehr Zeit für ihren Einbruch bleibt. Um sich vor Einbrechern zu schützen, sollte man daher keine allzu dichte Umpflanzung der Terrasse vornehmen und Lichtquellen mit Bewegungsmelder anbringen.
Beliebte Ziele von Einbrechern sind auch Fenster und Fenstertüren im unteren Geschoss. Hier wird versucht, mit Hilfe von Hebelwerkzeugen die Rahmen vollständig zu öffnen, sehr einfach gelingt dies bei gekippten Fenstern. Nur sehr selten werden Fenster allerdings eingeschlagen, da das klirrende Glas Aufmerksamkeit erregt. Schließen Sie daher auch bei kurzer Abwesenheit immer die Fenster.
Alle Steighilfen, wie beispielsweise Leitern, Mülltonnen, Gartenmöbel oder Aufbewahrungstruhen, die das Eindringen in höhere Stockwerke erleichtern, sollen in einer Garage oder einem Gartenhaus eingeschlossen werden.
Beliebte Einbruchsobjekte
Betroffen sind meist gut an Hauptverkehrsverbindungen angebundene Wohnungen und Häuser. Diese ermöglichen den Tätern eine rasche Flucht. Siedlungsgebiete mit schwer einsehbaren Grundstücken und ebenerdig gelegene Wohnungen sind bei Dieben besonders beliebt. Die Einbrecher versuchen meistens durch das Aufdrücken von Terrassentüren und Fenstern, Türen oder Kellerzugängen in Ihr Heim einzubrechen.
Was kann ich selbst tun?
Gute Nachbarschaft ist immer gut. Halten aber auch Sie die Augen offen und achten Sie auf unbekannte Personen, Diebe kundschaften oft bereits tagsüber aus, wo sie am Abend am besten einsteigen können. Auch beobachten sie die Gewohnheiten der Hausbesitzer und ermitteln, wo sich der Einbruch lohnt und einfach ist. Daher machen Sie es den Einbrechern so schwer wie möglich! Bitten Sie eine Vertrauensperson, bei Ihrer Abwesenheit nach dem Rechten zu sehen und den Postkasten zu entleeren oder beauftragen Sie die Post Ihre Briefe und Pakete erst nach Ihrer Rückkehr zu zustellen. Das geht einfach online: https://www.post.at/p/a/urlaubsfach
Der Trend geht nun zu gardinenlosen Fenstern, aber wer dabei seine Wertsachen offen in der Wohnung liegen lässt, motiviert Diebe geradezu, sich zu bedienen. Bei längerer Abwesenheit am besten, alle Wertsachen ganz aus dem Haus nehmen und sicher in einem Bankschließfach aufbewahren.
Auch Zeitschaltuhren sind hilfreich genauso wie die Simulation, dass der Fernseher läuft.
Achten Sie bei Fenstern, Türen und Schlössern auf Qualität und verschließen Sie alle Fenster sorgfältig. Rund 45 Prozent aller misslungenen Einbruchsversuche scheitern an mechanischen Sicherungseinrichtungen. Denn je länger ein Langfinger benötigt, um einzubrechen, desto schneller gibt er auf. Laut Polizei geben Täter nach ca. drei Minuten auf, wenn sich in dieser Zeit Türen und Fenster nicht öffnen lassen.
Lassen Sie sich von einem Spezialisten beraten, wie zum Beispiel unserem RealNet-Sicherheitsexperten Norbert KRASSNITZER
Aber was tun, wenn der Täter noch im Haus/der Wohnung ist?
- Sofort Licht aufdrehen und erwecken Sie, falls Sie alleine sind den Eindruck, dass Sie nicht alleine sind. Rufen sie beispielsweise: „Hast Du das auch gehört?“
- Geben Sie dem Einbrecher die Chance zur Flucht, spielen Sie nicht den Helden und stellen Sie sich ihm nicht in den Weg, die Situation könnte sonst eskalieren.
- Merken Sie sich aber möglichst viele Einzelheiten zur Person des Diebes und rufen Sie umgehend die Polizei unter 133 an.
- Teilen Sie der Polizei mit wie viele Täter Sie gesehen haben und in welche Richtung sie geflüchtet sind. Bleiben Sie telefonisch mit der Polizei verbunden.
- Verlassen Sie das Haus oder die Wohnung und warten Sie auf der Straße auf die Polizei.
Ich wünsche Ihnen einen gefahrlosen und schönen Herbst und Winter!
Herzlichst, Ihre Eva KALENCZUK – EVA Immobilien
Was bei VERKAUF oder VERMIETUNG zu beachten ist
Vermieten:
Es ist einiges zu beachten um nicht das Nachsehen zu haben.
Altbau (vor 1945), dann ist die Miete reguliert und Sie können den Richtwertwert dafür verlangen.
Auch ein wichtiger Punkt beim Vermieten ist zu prüfen ob der Immobilie eine Wohnbauförderung anhaftet. Dann ist nämlich die Miete ebenfalls reguliert oder man kann eventuell erst später einen angemessenen oder freien Mietzins erzielen. Dies hängt von der Förderung ab oder beim Wiederaufbaufonds davon, ob das Darlehen begünstigt zurückgezahlt wurde und wann.
Dies kann auch ein Vorbesitzer bereits getan haben. Informationen dazu gibt der Wiederaufbaufonds im Wirtschaftsministerium oder für andere Förderungen die jeweils zuständige Stelle (in Wien die MA 50).
Verkaufen:
Oder möchten Sie verkaufen?
Auch dafür sind die oben erwähnten Informationen sehr wichtig, denn es stellt sich die Frage welche Käuferschicht spreche ich an? Personen die, die Wohnung selbst nutzen oder zusätzlich auch Investoren? Soll die Immobilie vor dem Verkauf noch renoviert werden? Wurde die Wohnung umgebaut? Falls ja, wurde dies der Baupolizei angezeigt? Was Sie immer benötigen, egal ob Sie vermieten oder verkaufen wollen:
Schöne Fotos, einen Text, der Ihre Immobilie gut beschreibt und das passende Medium um die Immobilie zu inserieren.
Weiters einen gültigen Energieausweis, Pläne und die monatliche Betriebskostenvorschreibung.
Beim Verkauf einer Eigentumswohnung noch zusätzlich die jährliche Betriebskostenabrechnung, die Protokolle der beiden letzten Eigentümerversammlungen, Vorausschau der Hausverwaltung, Höhe des Rücklagenfonds, den Wohnungseigentumsvertrag und das Nutzwertgutachten.
Zum besseren Überblick hier die benötigten Unterlagen für eine Vermietung oder einen Verkauf:
Das klingt sehr aufwendig, aber ich unterstütze Sie gerne dabei alle relevanten Informationen zu bekommen, sofern Sie diese nicht (mehr) haben, gehe für Sie zur Baupolizei und kontaktiert die Hausverwaltung und die Förderstellen.
Unterlagen/Informationen | Vermietung | Verkauf Wohnung | Verkauf Haus |
Welche Art von Vermietung ist möglich (nach Richtwert, nach WGG, angemessener oder freier Mietzins??) | X | X | |
Wurde umgebaut? | X | X | |
Pläne, Grundrisse | X | X | X |
Energieausweis | X | X | X |
Detaillierte monatliche Betriebskostenvorschreibung | X | X | X |
Jährliche Betriebskostenabrechnung | X | X | |
Protokolle Eigentümerversammlung | X | ||
Vorschau der Hausverwaltung | X | ||
Anstehende Reparaturen | X | ||
Höhe des Rücklagenfonds | X | ||
Wohnungseigentumsvertrag | X | ||
Nutzwertgutachten | X |
Aus Erfahrung weiß ich wie man Ihre Immobilie ins rechte Licht rückt – mit schönen Fotos und ansprechenden Text und im digitalen Zeitalter auch bereits mit virtuellem Rundgang. Ich unterstütze Sie gerne beim Verkauf!
Herzlichst,
Ihre Immobilienmaklerin
Eva KALENCZUK
EVA Immobilien